Allgemeine Geschäftsbedingungen der smino AG

1. Geltungsbereich und Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Rechte und Pflichten zwischen der smino AG, Werkstrasse 20, 8645 Rapperswil Jona («Anbieter») und dem Kunden («Lizenznehmer oder Kunde»). Die Dienste des Anbieters und die AGB richten sich nur an Geschäftskunden und gelten damit nur, wenn der Lizenznehmer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Die AGB bzw. dieser Vertrag des Anbieters gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Lizenznehmers werden nicht Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Lizenznehmer, es sei denn, der Anbieter hat den AGB des Lizenznehmers ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die Zustimmung kann durch den Anbieter nicht stillschweigend oder konkludent erteilt werden. Abreden individueller Art –z.B. durch den Anbieter abgegebene Leistungsangebote und/oder Offerten -die diese AGB konkretisieren, haben Vorrang zu den AGB.

(3) Anmerkungen zur Auslegung von gesetzlichen Bestimmungen sind rein erläuternd. Auch wenn solche Erläuterungen fehlen, sind die gesetzlichen Bestimmungen immer noch anwendbar, essei denn, sie werden durch diese AGB direkt verändert oder ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter betreibt eine Cloud basierte Kollaborationsplattform(sowohl Web-als auch App basiert) für den Bauprozess von Bauwerken. Die Kollaborationsplattform stellt u.a. nachstehende Funktionen bereit: Protokollwesen, Baujournale, Kontaktverwaltung, Konversationen, Aufgaben-und Mängelmanagementelemente, Terminpläne, etc. («Dienste»).

(2) Der Lizenznehmer kann nach der Registrierung und Eröffnung eines Kundenkontos vorstehende Dienste modular buchen und die Kollaborationsplattform nutzen. Dritte können, sofern sie nicht selbst Lizenznehmer sind,die Kollaborationsplattform nur eingeschränkt und auf Einladung des Lizenznehmers nutzen. Dritte haben z.B. Einsicht in den Baufortschritt und können diesen quittieren.

3. Vertragsabschluss

(1) Die Möglichkeit zur Nutzung der kostenpflichtigen Dienste stellt kein Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Durch Abschluss des Bezahlvorgangs durch die Begleichung der Rechnung,gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung unserer Dienste gemäss dieser AGB ab. Sofern individualvertraglich nicht anders vereinbart, ist der Anbieter berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.

(2) Bei schriftlichem Vertragsabschluss, wird das Angebot des Kunden durch das Anlegen eines Kundenkontos seitens des Anbieters direkt angenommen.

(3) In allen Fällen kommt der Vertrag spätestens mit der Nutzung der Dienste des Anbieters zu Stande.

4. Rechte und Pflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden nach Vertragsabschluss Zugang zur Nutzung der aktuellsten Version der Dienste über die webbasierte App oder der mobilen App durch Bereitstellung eines Kundenkontos. Das Kundenkonto wird Funktionen gemäss Ziffer 4 dieser AGB enthalten, die durch den Kunden genutzt werden können.

(2) Der Anbieter stellt die Funktionalität und Verfügbarkeit der Dienste während der Laufzeit des Geschäftsverhältnisses sicher.

(3) Der Anbieter kann die Dienste jederzeit technisch weiterentwickeln und anpassen z.B. im Fall geänderter Rechtslage oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit oder der Wünsche der Kunden. Der Anbieter informiert den Kunden, soweit möglich, im Vorfeld über geplante Änderungen und Anpassungen der Dienste.Dies geschieht hauptsächlich über den Newsletter. Dieser sollte in jedem Fall abonniert werden. Sollten Updates und Änderungen zu wesentlichen Beeinträchtigungen der Dienste führen, so kann der Kunde das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen.

(4) Der Anbieter wartet die hauseigenen Dienste regelmässig, um Fehler auszumerzen und Verbesserungen an den Diensten vorzunehmen. Dabei können die Dienste zeitweise unterbrochen werden. In Notsituationen, zur Behebung von Störungen oder Durchführung von dringenden Wartungsarbeiten,können Zugriffe jederzeit vorgenommen werden. Der Anbieter informiert soweit möglich vorgängig über potenzielle Unterbrechungen der Dienste unter https://status.smino.com.

(5) Der Anbieter wird angemessene Maßnahmen gemäß dem aktuellen Stand der Technik ergreifen, um die Daten zu schützen.Der Kunde ist jedoch für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich z.B. durch einen intervallartigen Export der Daten. Der Kunde hat die Archivierung geschäftsrelevanter Daten daher selbst zu bestellen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Daten des Kunden zu archivieren oder Backups davon anzulegen.

(6) Der Anbieter ist berechtigt im Rahmen der Leistungserbringung Subunternehmer zu beauftragen.

(7) Der Anbieter darf jederzeit nach vernünftigem Ermessen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden, ggf. auch ohne vorherige Ankündigung, den Zugang des Kunden zu den Diensten ganz oder teilweise einschränken sowie nach eigenem Ermessen die Inhalte und Funktionen der Dienste festlegen, ändern oder entfernen bzw. löschen.

5. Lizenzumfang und Rechte

(1) Ab Vertragsbeginn erwirbt der Kunde das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, frei widerrufbare Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienste innerhalb der Grenzen dieser AGB. Eine physische Kopie und Überlassung der Dienste z.B. mittels eines Datenträgers erfolgt nicht.

(2) Die Lizenz beschränkt sich auf die Nutzung für eigene unternehmerische Zwecke und ist davon abhängig, welches Lizenzmodell der Kunde mit unserem Sales-Mitarbeiter:in vereinbart hat.

(3) Die Dienste können nur nach Zustimmung durch den Anbieter an Dritte unterlizenziert werden.Die Einladung Dritter welche nur eingeschränkt Zugriff auf die Kollaborationsplattform haben, stellt keine Unterlizenzierung dar.

(4) Sämtliche Rechte an geistigem Eigentum bezüglich der Dienste des Anbieters verbleiben beim Anbieter oder den berechtigten Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert der Anbieter,dass entsprechende Nutzungs-und Vertriebsrechte bestehen.

(5) Der Kunde erkennt an und verpflichtet sich dazu, das geistige Eigentum des Anbieters, seiner Lieferanten und Subunternehmer zu respektieren und zu schützen.

(6) Wenn ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche behauptet oder geltend machen sollte,wegen Verletzung eines Immaterialgüterrechts, so muss der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Der Kunde verzichtet gegenüber dem Anbieter auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche.

6. Rechte und Pflichten der Kunden

(1) Es ist dem Kunden untersagt, Dienste oder Teile davon zu kopieren, einem Reverse Engineering zu unterziehen, zu verbreiten, zu speichern (sofern für die ordnungsgemässe Nutzung nicht technisch notwendig), zu bearbeiten, zu ändern und Dritten gegen Entgelt oder unentgeltlich anzubieten, zu überlassen oder zu verbreiten.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben zu seiner Person bzw. Personen wahrheitsgemäss, vollständig und aktuell zu halten. Kunden dürfen keine Pseudonyme benutzen. Der Kunde erklärt mit der Nutzung der Dienste, dass nur volljährige Personen Zugriff auf die Dienste haben.

(3) Kunden müssen gewährleisten, dass sie nur ihr eigenes Kundenkonto verwenden. Sie müssen sicherstellen, dass keine andere Person unter ihrem Namen das Kundenkonto benutzen kann, die nicht berechtigt ist. Kunden haben ein sicheres Passwort zu wählen, dieses sicher aufzubewahren und geheim zu halten.

(4) Natürliche Personen, welche im Namen von juristischen Personen mit dem Anbieter kommunizieren und das Kundenkonto von juristischen Personen führen, müssen zum Zeitpunkt der Nutzung stets gewährleisten, dass sie im Namen der juristischen Person die Dienste nutzen dürfen.

(5) Kunden können Supportanfragen über die Webseite vom Anbieter anfordern. Eine Supportpflicht besteht nicht. Der Anbieter kann vorsehen, dass Supportdienstleistungen kostenpflichtig sind.

7.Vergütung

(1) Die Preise des Anbieters verstehen sich exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Abrechnung der festgelegten Lizenzgebühr wird stets zu Beginn einer Laufzeit für die entsprechende Periode im Voraus durchgeführt. Die Lizenzgebühr ist nach Erhalt der Rechnung gemäss dem Fälligkeitsdatum auf der Rechnung fällig und muss vom Kunden ohne jegliche Abzüge beglichen werden.

(3) Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Der Kunde trägt sämtliche Kosten (inkl. Mahn-, Inkasso-, Anwalts-und Gerichtskosten), die dem Anbieter durch den Zahlungsverzug entstehen. Der Anbieter kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend machen.

(4) Die Rechnungslegung des Anbieters an den Kunden erfolgt derzeit per E-Mail. smino behält sich vor diesen Prozess in Zukunft anzupassen und via eines Online Tools zuzustellen.

8. Beseitigung von technischen Störungen

(1) Der Kunde ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel sowie deren Auswirkungen und exakte Umstände (z.B. Fehlerbeispiele, Daten) unverzüglich schriftlich oder elektronisch (z.B. via des Support Teams) an den Anbieter zu melden. Der Kunde gewährt dem Anbieter zur Mängelbeseitigung Einsicht in alle hierfür erforderlichen Informationen.

(2) Die Behebung von kleineren Programmfehlern erfolgt durch eine kostenfreie Nachbesserung via unserem 1st-Level-Support Team.

(3) Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemässen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Beseitigung des Programmfehlers gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Beseitigung des Programmfehlers ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

(4) Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an der Software des Anbieters vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für den Anbieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung eines Selbstbeseitigungsrechts berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, einen Programmfehler durch sogenannte «Workarounds» zu umgehen, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismässigem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der geschuldeten Leistung dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

(6) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.

(7) Ist ein vom Kunden gemeldeter Mangel nicht dem Anbieter zuzurechnen oder liegt gar kein Mangel vor, so stellt der Anbieter dem Kunden die im Zusammenhang mit der Mangelmeldung angefallenen Analyse-, Behebungs-und Wartungsarbeiten zu den jeweils geltenden Sätzen in Rechnung.

9. Haftung

(1) Im Fall von höchstens leichter Fahrlässigkeit verursachte Schäden sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den der Anbieter zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit der der Anbieter zumindest typischerweise hätte rechnen müssen, höchstens jedoch bis zu einem jährlichen Nutzungsentgelt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

(2) Der Anbieter haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden (insbesondere die regelmässige Erstellung von Backups) nicht vermeidbar gewesen wäre.

(3) Ausser in den Fällen der Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden(Leben, Leib und Gesundheit)gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung).

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter, Beauftragte oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters, insbesondere auch gegenüber Drittanbietern. Im Hinblick auf Schäden, welche durch einen Drittanbieter verursacht werden, haftet der Anbieter lediglich auf eine pflichtgemässe Auswahl des Drittanbieters. Der Anbieter bietet dem Kunden jedoch an, bei Bestehen eigener Ansprüche gegen den Drittanbieter, diese Ansprüche, soweit rechtlich möglich, an den Kunden abzutreten.

(5) Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung des Anbieters für Schäden, die zufolge höherer Gewalt eintreten. Dauert ein Zustand höherer Gewalt mehr als vier Wochen an, so ist der Anbieter vorbehältlich gesetzlicher Vorschriften berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige zusätzliche Aufwendungen werden nach den dannzumal gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt.Höherer Gewalt sind Ereignisse, die ausserhalb der Kontrolle und dem Verantwortungsbereich der Leistungserbringerin liegen wie behördliche Import-oder Exportrestriktionen, kriegerische Ereignisse, terroristische Aktivitäten, allgemeine Mobilmachung, Aufruhr, Sabotagen, Feuer, Überschwemmungen, Pan-und Epidemien, Lieferengpässe von Strom, Beschädigung-oder Ausfall von IT-Infrastruktur, u.a.

(6) Der Kunde haftet gegenüber dem Anbieter und Dritten vollumfänglich für Handlungen von Dritten,die Zugriff auf das Kundenkonto des Kunden haben.

10. Laufzeit und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsabschluss für eine Laufzeit von einem Jahr oder für die Laufzeit des jeweils vereinbarten Projektes oder der jeweiligen Lizenz.

(2) Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner rechtzeitig gekündigt wird, verlängert es sich jeweils automatisch um eine (ggf. weitere) feste Folgelaufzeit von jeweils einem Jahr, es sei denn, dem Vertragspartner geht mindestens 3 Monate vor dem Ende der Mindestlaufzeit (bzw. zum Ende der Folge-Laufzeit) eine Kündigung per E-Mail an moc.o1710844094nims@1710844094gnill1710844094ib1710844094 zu. Wenn der Kunde während der Laufzeit zusätzliche Module bucht, endet die Laufzeit dieser Module zum gleichen Zeitpunkt, unabhängig vom Buchungsdatum der Module. Die Kosten für diese Module werden anteilig auf der Grundlage der verbleibenden Laufzeit der Hauptlizenz berechnet.Sollte der Kunde die Hauptlizenz verlängern, verlängern sich auch die Laufzeiten der gebuchten Module entsprechend, sofern diese nicht separat gekündigt werden. Die Kosten für die Module werden dann entsprechend der vollen Laufzeit der Hauptlizenz berechnet. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Module proportional zur gesamten Laufzeit der Hauptlizenz berechnet werden, wenn diese verlängert wird. Zum Beispiel, wenn die Hauptlizenz um ein weiteres Jahr verlängert wird, werden die Kosten für die Module für dieses zusätzliche Jahr berechnet.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Weiterführung der Nutzungsvereinbarung nach objektiven Gründen für den Anbieter nicht mehr zumutbar ist, z.B. bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug, Konkurs, berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, Verletzung von Immaterialgüterrechten durch den Kunden, gewichtige Verletzung dieser AGB oder den übrigen Vertragsbestimmungen.

(4) Überdies behält sich der Anbieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor, wenn der Kunde oder durch den Kunden eingeladene Dritte,beleidigende, verleumderische oder gesetzeswidrige Inhalte verbreiten, SPAM versenden, unrechtmäßig Immaterialgüterrechte Dritter nutzen, personenbezogene Daten ohne Zustimmung bearbeiten, Schadsoftware verbreiten, ausserhalb der Nutzungsrechte agieren oder Geheimhaltungsverpflichtungen verletzen.

(5) Das Eintreten eines Leistungsunterbruchs bei bestehender Nutzungsmöglichkeit stellt keinen wichtigen Kündigungsgrund im Sinne dieses Vertrages dar. Ausgeschlossen ist die Sachgewährleistung bei einem Leistungsunterbruch infolge höherer Gewalt.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien werden im Rahmen ihrer Vertragsbeziehung voraussichtlich vertrauliche Informationen offenlegen oder haben dies bereits getan. Vertraulich sind alle schriftlich als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen oder mündliche Informationen, wenn diese nachträglich schriftlich bestätigt und mit einem Vertraulichkeitsvermerk versehen wurden, sowie solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus deren Inhalt oder den Umständen ihrer Offenlegung ergibt. Zu den vertraulichen Informationen zählen auch die wirtschaftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien sowie die hierunter erhobenen oder verarbeiteten personenbezogenen Daten. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Vertraulichkeit von Informationen, wird sich die Partei, die diese Informationen erhalten hat, unverzüglich an die andere Partei wenden und um Klärung bitten, jedenfalls aber bevor eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte erfolgt.

(2) Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, von denen die Partei die sie erhalten hat nachweisen kann, dass (a) sie ihr vor Offenlegung durch die andere Partei bekannt waren; (b) sie die Information ohne Rückgriff auf oder Verwendung von Informationen der anderen Partei selbständig entwickelt hat; (c) sie die Information von Dritten rechtmäßig erhalten hat, die nach ihrer Kenntnis gegenüber der anderen Partei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet waren, (d) sie ihr oder der Öffentlichkeit ohne Verstoß gegen diese Bestimmungen oder gegen sonstige zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei bestehenden Vorschriften bekannt wurden; oder (e) sie aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind. In letztgenanntem Fall hat die Partei die die Informationen erhalten hat vor ihrer Offenlegung gegenüber Dritten die andere Partei unverzüglich zu informieren.

(3) Soweit es nicht für die Vertragserfüllung erforderlich ist, sind beide Parteien verpflichtet, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei strikt vertraulich zu behandeln, nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden und mit mindestens der gleichen Sorgfalt zu schützen als sie zum Schutz der eigenen vertraulichen Informationen aufwenden.

(4) Die gegenseitigen Vertraulichkeitspflichten nach diesem Abschnitt bestehen während der gesamten Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 5 Jahren nach seiner Beendigung.

(5) Die Parteien sind in ihrem Verantwortungsbereich jeweils selbst die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts (was bedeutet, dass jede Vertragspartei in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung, Erhebung und Nutzung der Daten entscheidet) und sind insoweit jeweils selbst für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, -erhebung und -nutzung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen verantwortlich. Soweit erforderlich, haben die Vertragsparteien die Betroffenen jeweils über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten zu informieren oder deren Einwilligung einzuholen. Insbesondere bei der Nutzung der Funktion «Ghosts».

(6) Die Datenschutzerklärung und wie die Daten durch den Anbieter bearbeitet werden, können hier eingesehen werden: https://smino.ch/datenschutz.

(7) Gleichzeitig zu diesen AGB gilt auch der Auftragsbearbeitungsvertrag, abrufbar hier.

12. Referenznennung

Die Parteien stimmen darüber ein, dass der Anbieter den Kunden und sein Unternehmen, insbesondere Logo als Referenz auf der Webseite des Anbieters aufnehmen kann. Zudem ist der Anbieter berechtigt
das Unternehmenslogo und die Firma des Kunden zu Marketingzwecken sowohl off- als auch online zu nutzen.

13. Übertragung

Rechte oder Pflichten aus einzelnen Verträgen können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Anbieters übertragen werden. Der Anbieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten teilweise oder ganz ohne Zustimmung des Kunden an Dritte zu übertragen.

14. Schlussbestimmungen

(1) Alle rechtserheblichen Erklärungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, ausgenommen der Kündigung gemäss Ziffer 9 (2) S.1.

(2) Der Anbieter kann diese AGB ohne Zustimmung des Kunden jederzeit ändern. Der Anbieter wird dem Kunden per E-Mail die geänderten Bedingungen mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten zukommen lassen und auf eine beabsichtigte Geltung dieser neuen AGB auch für einen laufenden Vertragsowie das Recht des Kunden, der Geltung dieser AGB zu widersprechen, hinweisen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb dieser Frist oder nutzt die Inhalte der Dienste, nachdem die geänderten AGB in Kraft getreten sind, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Der Anbieter wird den Kunden auf die Bedeutung der 30-Tages-Frist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens in geeigneter Form hinweisen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so soll die Wirksamkeit dieser AGB und seiner übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, die betroffene Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980), des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-und Handelssachen (Lugano Übereinkommens, LugÜ) und des Schweizerischen Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG).

(2) Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Rapperswil-Jona, Kanton St.Gallen, Schweiz. Vorbehalten bleiben zwingende Gerichtsstände.

Rapperswil-Jona, Juli 2023